Strafrecht

Strafrecht

Ihre Fachanwältin in Vlotho

Eine optimale Strafverteidigung erfolgt nicht erst im Hauptverfahren, sondern bereits im Ermittlungsverfahren. Bereits jetzt kämpfe ich für Ihr Recht, damit eine Anklageerhebung vermieden werden kann. Insbesondere nach der Ladung zur polizeilichen Vernehmung ist die Unsicherheit bei den meisten ziemlich groß.

Lassen Sie sich nicht verunsichern und rufen Sie mich an!

Langjährige Erfahrung, fundiertes Wissen und der unermüdliche Einsatz führen zu optimalen Ergebnissen. Das wäre z.B. die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPo – wegen Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts. Aber auch andere Möglichkeiten der Einstellung nach §§ 153 ff StPO kommen in Betracht.

Sollte das Ermittlungsverfahren nicht zur Einstellung kommen, kommt es zum Hauptverfahren, dem sog. „gerichtlichen Verfahren“.

Auch hier stellt sich dem Laien ganz viele Fragen, auf die er eine Antwort sucht.

Auch hier sollten Sie zum Telefon greifen und mich kontaktieren.

Gemeinsam legen wir die beste Verteidigerstrategie für Ihren Fall fest und „ziehen in den Kampf“ um Ihr Recht.

24H Notfall

0173 / 3839421